Thermobelege … es gibt sie fast überall: beim Einkaufen, an der Tankstelle, in der Post oder im Restaurant. Sie gelten als einwandfreie Rechnung – doch oft verblassen sie zu schnell, liegen in der Sonne oder einfach zu lange im Portemonnaie.
Das Problem: der Unternehmer ist verpflichtet, die Rechnung auf Thermopapier über Jahre hinweg aufzubewahren. Bei einer Betriebsprüfung können verblasste Belege nicht mehr gelesen werden. Die Folge: der Vorsteuerabzug wird rückwirkend gestrichen.
Was tun? Und nun wird es aufwendig: Thermobelege sollten sofort kopiert werden. Optimal, wenn das Original daneben geklebt wird. Dazu gehört eine Portion Disziplin. Wenn das Portemonnaie regelmäßig geleert und die Belege einen festen Ort finden, ist die halbe Arbeit bereits getan.
Tip: in regelmäßigen Abständen eine Unterstützung für die Buchhaltung engagieren. So bleibt mehr Zeit für das eigene Business :-)
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